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Abfindung

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Abfindung

Rechtsanwälte für Arbeitsrecht in München unterstützen Sie

Angemessene Abfindung bei Kündigung, erfahrene Anwälte führen Sie zu einer schnellen Einigung, kostenlose Erstberatung

Die Abfindung ist ein wichtiger Punkt im Zusammenhang mit einer Kündigung. Ist die Abfindung – wie meistens – nicht im Arbeitsvertrag oder tariflich vereinbart, sollten Arbeitnehmer ein Abfindungsangebot bei Kündigung genau prüfen. Bietet ein Arbeitgeber bei einer Kündigung von sich aus keine Abfindung an, sollten Arbeitnehmer gegen die Kündigung vorgehen. Die Chancen den Arbeitsplatz zu behalten oder eine Abfindung auszuhandeln sind hoch. Die erfahrenen Rechtsanwälte für Arbeitsrecht in München unserer Kanzlei unterstützen Sie dabei.

Höhe der Abfindung immer Verhandlungssache

Eine Abfindung ist eine Art Entschädigung für den Arbeitnehmer im Falle des Arbeitsplatzverlustes. Mitunter sind Abfindungen für den Fall einer Kündigung bereits im Arbeitsvertrag festgelegt. Oft sind sie auch Bestandteil von Interessensausgleichen. In diesen Fällen stehen Ihre Chancen auf eine Abfindung bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber gut. Der Arbeitgeber ist vertraglich verpflichtet, einen bestimmten Betrag zu zahlen.

Meistens ist eine Abfindung aber nicht im Arbeitsvertrag vereinbart. Viele Arbeitgeber bieten ihren Arbeitnehmern im Falle einer Kündigung dennoch von sich aus eine Abfindung an. Die Höhe einer Abfindung sollte sich nach verschiedenen Faktoren richten. Dazu zählen insbesondere:

  • Rechtsmäßigkeit der beabsichtigten Kündigung
  • Dauer der Betriebszugehörigkeit
  • Art der ausgeübten Tätigkeit, Spezialisierung und Position im Unternehmen
  • Chancen auf dem Arbeitsmarkt

Mithilfe unseres Abfindungsrechners können Sie errechnen, welche Abfindung für Sie im Falle einer Kündigung angemessen ist.

Bietet ein Arbeitgeber von sich aus eine Abfindung an, möchte er sich damit in gewisser Weise aus dem Arbeitsvertrag freikaufen. Oft bieten Arbeitgeber eine Abfindung daher auch in Kombination mit einem Aufhebungsvertrag an.

Abfindung des Arbeitgebers prüfen lassen

Wer als Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber eine Abfindung bei Kündigung oder mit Aufhebungsvertrag angeboten bekommt, sollte in jedem Fall vorsichtig sein. Bei einem Aufhebungsvertrag drohen zusätzliche Gefahren. Prüfen Sie die Höhe der angebotenen Abfindung. Oft bieten Arbeitgeber eine Abfindung an, die nicht angemessen ist. Wer zu schnell einwilligt, vergibt die Chance auf eine höhere Abfindung. Nutzen Sie daher im Falle einer Kündigung oder bei einem Aufhebungsvertrag unsere kostenlose Erstberatung. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte für Arbeitsrecht in München prüfen Ihren Fall individuell und unterstützen Sie dabei, eine angemessene Abfindung auszuhandeln.

Kündigung ohne Abfindung – handeln Sie eine Zahlung aus

Längst nicht alle Arbeitgeber bieten bei einer Kündigung von sich aus eine Abfindung an. In diesen Fällen lohnt es sich, die Kündigung genau zu prüfen und gegebenenfalls eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Damit besteht die Möglichkeit:

  • Den Arbeitsplatz zu behalten, wenn die Kündigung unzulässig war, was in den meisten Fällen sehr wahrscheinlich ist.
  • Eine angemessene Abfindung für die Kündigung auszuhandeln

Sobald es einen plausiblen Anhaltspunkt für eine Kündigungsschutzklage gibt, sollten Sie diese Option nutzen. Die meisten Arbeitgeber bieten bereits an diesem Punkt eine Abfindung an. Die Risiken einer Klage sind für Arbeitgeber sehr hoch und können den Arbeitgeber schnell mehr kosten als eine Abfindung.

Nutzen Sie unser Angebot einer kostenlosen Erstberatung. Wir prüfen für Sie, ob Ihre Kündigung rechtmäßig ist und ob Erfolgsaussichten auf eine angemessene Abfindung bestehen. Gemeinsam mit Ihnen überlegen wir dann die nächsten Schritte. Mithilfe unserer Fachanwälte für Arbeitsrecht in München erzielen Sie in einem Rechtsstreit oder bei Verhandlungen um eine Abfindung die besten Ergebnisse.