Wie läuft ein Kündigungsprozess im Detail ab?
Mit Ihrem Anwalt für Arbeitsrecht in München sicher durch den Kündigungsprozess
Kündigt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer, ist das Verhältnis oft angespannt. Viele Betroffene möchten diese Situation so schnell wie möglich beenden. Aus diesem Grund nehmen Angestellte eine Kündigung oft einfach an. Der Konflikt ist damit beendet. Betroffene Arbeitnehmer verschenken damit aber auch die Chance auf eine angemessene Abfindung.
Als Kanzlei für Arbeitsrecht in München haben wir die Erfahrung gemacht, dass die Erfolgschancen für eine Abfindung bei einer Kündigung bei 90 % liegen. Sollten Sie eine Kündigung erhalten haben, scheuen Sie sich daher nicht vor Gericht zu gehen. Es lohnt sich. Wir unterstützen Sie dabei.
So gehen Sie im Falle einer Kündigung richtig vor:
- Kontaktieren Sie uns und nutzen Sie unser Angebot für eine kostenlose Erstberatung mit einem unserer Rechtsanwälte für Arbeitsrecht in München.
- Verhandeln Sie mit Ihrem Arbeitgeber – Ihr Anwalt unterstützt Sie dabei.
- Reichen Sie eine Klage ein, wenn die Verhandlung erfolglos bleibt.
- Bereiten Sie sich mit Ihrem Anwalt für Arbeitsrecht auf einen sogenannten Gütetermin vor.
- Bleibt auch dieser Schritt erfolglos, bereiten Sie sich auf einen Kammertermin vor.
- Legen Sie gegebenenfalls Rechtsmittel ein.
Verhandlung im Vorfeld
Nachdem Sie eine Kündigung erhalten haben, sollten Sie unbedingt zu uns kommen. Gemeinsam besprechen wir im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung dann die weiteren Schritte. Oft lassen sich so entscheidende Detail der Kündigung zu Ihren Gunsten wenden. Hat der Arbeitgeber bereits eine Abfindung angeboten, lohnt es sich oft auch noch einmal über deren Höhe zu verhandeln.
Kündigungsschutzklage
Lassen Sie sich bei einer Verhandlung nicht vom Arbeitgeber hinhalten. Bleibt die Verhandlung erfolglos, sollten Sie im nächsten Schritt eine Kündigungsschutzklage einreichen. Dafür haben Sie jedoch nur drei Wochen nach Kündigung Zeit. Außerdem muss für Sie Kündigungsschutz gelten.
Gütetermin – was ist das?
Das Verfahren bei einer Kündigungsschutzklage sieht zunächst einen sogenannten Gütetermin vor. Bei diesem Termin treffen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusammen mit einem zuständigen Richter und suchen noch einmal gemeinsam nach einer gütlichen Lösung.
Kammertermin – letzte Chance für eine Einigung
Bleibt der Gütetermin erfolglos, folgt als nächstes ein Kammertermin. Hier legen beide Parteien noch einmal ihre Argumente dar. Diesmal jedoch vor einem vorsitzenden Richter sowie zwei ehrenamtlichen Richtern – einer für die Arbeitgeberseite, einer für die Arbeitnehmerseite. Auch hier steht nach wie vor eine gütliche Einigung im Vordergrund. Bleibt auch dieser Versuch erfolglos, spricht der Richter letztlich ein Urteil.
Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen
Fällt der Richter ein Urteil, kann es in seltenen Fällen zu Ihren Ungunsten ausfallen. Bestehen begründbare Zweifel an dem Urteil, besteht noch die Möglichkeit das Urteil anzufechten. In diesem Fall müssen Sie Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen. Der Fall geht dann in die nächste Instanz und wird vor dem Landesarbeitsgericht erneut verhandelt. So können Sie durch mehrere Instanzen bis zum Bundesarbeitsgericht vorgehen, wenn es sein muss.
Gute Erfolgschancen mit professioneller Unterstützung
Bei allen Schritten rund um eine Kündigungsklage steht die gütliche Einigung mit dem Arbeitgeber im Mittelpunkt. Das Urteil des Richters gilt im Grunde als letztes Mittel. Es geht also darum, bereits im Vorfeld möglichst gut zu verhandeln. Als Rechtsanwälte für Arbeitsrecht im München kennen wir die richtigen Argumente und haben umfangreiche Verhandlungserfahrung. Oft können wir schon bei einer ersten Verhandlung mit dem Arbeitgeber den Arbeitsplatz unserer Klienten zurückholen oder eine angemessene Abfindung aushandeln.